Handlungsempfehlungen

keine Zahlungen mehr

Die Rechtslage:

So lange der Reisevertrag besteht haben beide Seiten ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Der Veranstalter muss leisten und der Reisende muss zahlen. Natürlich ist dies absolut unbefriedigend.

Unsere Sicht:

Leiste selbst aktiv keinerlei Zahlungen mehr. Versuche SEPA-Lastschriften oder Kreditkartenabbuchungen zu stoppen.

Behalten Transkationen auf Deinem Bank- oder Kreditkartenkonto im Auge.

Mit der Rückholung von Zahlungen wird zwar widerrechtlich die Insolvenzmasse geschmälert, aber in der Vergangenheit wurden keine Fälle bekannt, in denen ein Insolvenzverwalter nochmals an die Kunden herangetreten wäre.

Sollte sich herausstellen, dass Deine Reise durchgeführt werden kann, kannst Du immer noch zahlen.

storniere nicht selbst

Auch wenn Du einen Flextarif gebucht hast, der Dir die kostenlose Stornierung erlaubt, denke daran, dass Du keine Rückzahlung Deiner Anzahlung erwarten kannst.

Stornierst Du eine Buchung, die nicht über eine Flexoption verfügt hat der Reiseveranstalter den Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Stornogebühren. Diese wird der Insolvenzverwalter mi Sicherheit eintreiben.

Mit der Stornierung löst Du den Reisevertrag und fällst somit  aus der Sicherung des DRSF - die geleistete Anzahlung ist  verloren.

Auch wenn Du eine FTI-Buchung mit Flextarif hattest solltest Du überlegen: Der Flextarif verspricht Dir zwar die kostenlose Stornierung, aber Deine geleistete Anzahlung wird nicht zurückkommen. Sie verbleibt in der Insolvenzmasse. Du bist dan Gläubiger, der am Ende des Verfahrens mit einigen, wenigen Cent rechnen kann - wenn überhaupt.

Vorsicht mit neuer Buchung

Der Wunsch nach dem Sommerurlaub ist mehr als verständlich. Wie aber oben beschrieben, bedutet die Insolvenz nicht grundsätzlich die Einstellung des Geschäftsbetriebs.

Gelingt es dem Insolvenzverwalter, Unternehmensteile weiterzuführen oder zu veräussern, könnte es thoretisch passieren, dass Ihre Reise wie gebucht durchgeführt werden kann.

Mit einer Neubuchung bei einem anderen Anbieter sitzen Sie dann vielleicht auf zwei Reiseverträgen die zu bedienen sind.

Die Wettbewerber haben kurzfristing viele Möglichkeiten kreiert um FTI-Kunden zur Neubuchung ohne Risiko zu bewegen. Sprich einfach mit unserem Team, wir loten dann gemeinsam Deine Möglichkeiten aus.

Reiseabsage abwarten

Der Reiseveranstalter und später der Insolvenzverwalter werden Reisen, die nicht durchgeführt werden können aktiv absagen.

Mit der konkreten Absage einer Reise liegt eine sog. endgültige Leistungsverweigerung vor, die den Versicherungsfall ausgelöst hat und die Kunden berechtigt, die Leistungen der Insolvenzabsicherung zu fordern.

Als betroffener Kunde solltest Du dem nicht vorgreifen.

Wenn Du den Reiservtrag selbst aktiv stornierst, fallen Stornogebühren laut AGB an. Diese wird der Reiseveranstalter bzw. Insolvenzverwalter einfordern.

Tipps vom Anwalt

Rechte und Pflichten, Handlungsempfehlungen und viele rechtliche Hinweise gibt es vom Anwalt, Herrn Roosbeh Karimi.

Was Du wissen solltest

Insolvenzverwalter Axel Bierbach

Nach dem Insolvenzantrag für FTI Touristik hat das Amtsgericht München einen Sanierungsexperten zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt.

Das Amtsgericht München ordnete am 03.06.2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung an, um das Vermögen der vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, teilte das Gericht mit (Aktenzeichen 1500 IN 1758/24).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte es den Münchner Rechtsanwalt Axel W. Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen.

 

Team

Vanessa Simon

Tourismuskauffrau

Anna Huber

Tourismuskauffrau

Roswitha Weishäupl

Tourismuskauffrau

Ursula Knaus

Tourismuskauffrau

Jasmin Pelcz

Touristik

Dieter Ambros

Geschäftsführer